Peinlicher Sächsischer Inquisition- Und Achts-Proceβ, Daraus zu vernehmen, Wann, wie, und welcher Gestalt von der Obrigkeit ex officio wider die Delinquenten und Verbrechere zu inquiriren, so wohl auch wieder die Flüchtigen mit der Acht zu verfahren
: Aus Käys. Carls des V. und des Heiligen Römischen Reichs Peinlichen Hals-Gerichts-Ordnung, gemeinen und Sächsischen Rechten, ... ordentlich und mit Fleiß zusam[m]en getragen von Benedicto Carpovio ICto. Anietzo durch Beyfügung eines doppelten Indicis verbessert