Demnach der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Ernst August, Herzog zu Sachsen-Weimar, Eisenach und Jena [e]tc Unsers Gnädigst-Regierenden Landes-Fürstens und Herrns ... ernstlich und scharf anbefohlen, daß bey Vermeidung harter Strafe, keine Supplicata, Memorialia und andere Exhibenda auf Stempel-Pappier geschrieben ... mehr angenommen, sondern selbige auf dergleichen Pappier, als der Factor Glüsing in der Fürstl. Sachsen-Weimarischen Hof-Buchdruckerey ... geschrieben überreichet ... Als wird solches allen Fürstlichen Beamten, Gerichten, und Stast-Räthen beeder Herzogthümer Sachsen-Weimar und Eisenach hierdurch intimiret ... Signatum Weimar und Eisenach, den 11. May 1742