M. Johann Gottfried Hirsches, Archidiaconi und Mittags-Predigers zu Waldenburg, Erörterung Dreyer Gewissens-Fragen, einen Lehrer und Zuhörer angehend
: I.) Ob ein evangelischer Christ ohne Verletzung seines Gewißens einen fremden evangelischen Prediger in seinem öffentlichen Vortrage, aus welchem er viel Erbauung schöpfet, zu Zeiten anhören könne? II.) Ob ein Prediger seine ihm anvertrauten Zuhörer, weil sie bey seinem Amts-Nachbar eine Predigt zu Zeiten anhören, öffentlich und heimlich bestrafen und ihnen den Gang in eine andere Kirche zu einer offenbar groben Sünde anrechnen könne? III.) Wie sich ein Lehrer zu verhalten, wann er bey seinen Predigten wenig Zuhörer hat?