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Bakowitz, Michael
[VerfasserIn]
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Universität Heidelberg
Informationsherrschaft im Kartellrecht
: der Umgang mit Dokumenten im Besitz der Wettbewerbsbehörden
- [1. Auflage]
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- Medientyp: E-Book; Hochschulschrift
- Titel: Informationsherrschaft im Kartellrecht : der Umgang mit Dokumenten im Besitz der Wettbewerbsbehörden
- Beteiligte: Bakowitz, Michael [VerfasserIn]
- Körperschaft: Universität Heidelberg
- Erschienen: Baden-Baden: Nomos, 2018
-
Erschienen in:
Max Planck Institute Luxembourg for International, European and Regulatory Procedural Law: Studies of the Max Planck Institute Luxembourg for International, European and Regulatory Procedural Law ; 12
Europarecht - Ausgabe: 1. Auflage
- Umfang: 1 Online-Ressource (400 Seiten)
- Sprache: Deutsch
- DOI: 10.5771/9783845291215
- ISBN: 9783845291215
- Identifikator:
-
RVK-Notation:
PS 3380 : Kartellrecht, Unternehmenszusammenschluss, Fusion
PE 760 : Einzeldarstellungen
PU 1548 : Recht der Wettbewerbsbeschränkungen
-
Schlagwörter:
Europäische Union
>
Deutschland
>
Kartellverstoß
>
Schadensersatzanspruch
>
Kläger
>
Akteneinsicht
>
Kartellbehörde
Europäische Union > Deutschland > Kartellverstoß > Schadensersatzanspruch > Kläger > Akteneinsicht > Kartellbehörde
- Entstehung:
- Hochschulschrift: Dissertation, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, 2018
- Anmerkungen:
- Beschreibung: Kartellgeschädigte könnten auf dem Zivilrechtsweg einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung wettbewerbswidriger Kartelle leisten. Angesichts der asymmetrischen Verteilung von Informationen lassen sich Schadensersatzklagen ohne Zugang zu den Dokumenten der Kartellbehörden allerdings kaum substantiieren. Die jüngsten Entscheidungen der Unionsgerichte (etwa zur allgemeinen Vermutung der Vertraulichkeit für bestimmte Dokumentenkategorien) bestärken die Behörden in ihrer restriktiven Haltung. Auch im deutschen Recht hat die 9. GWB-Novelle die private Durchsetzung zusätzlich erschwert.Damit Geschädigte ihre Ansprüche auf Schadensersatz tatsächlich durchsetzen können, empfehlen sich eine Wiederaufnahme des überfälligen Verfahrens zur Neufassung der Transparenz-Verordnung 1049/2001, Nachbesserungen bei der 9. GWB-Novelle und die Aufgabe der Kurzbescheid-Praxis des Bundeskartellamts. Diese Maßnahmen erlauben es den Geschädigten, zur „zweiten Säule“ bei der Durchsetzung des Wettbewerbs zu werden