Geometrischer Abriß des Sachsenwalds, sambt deßen angrentzenden örttern
: wie Er auff verordnung der Kay̋ßerl. H. Herren Commissarien, von Fürstl. Sachsenlawenb. und bey̋den E. E. Stätten Lübeck und Hamburg, Hoch- u. Wohlansehenlichen abgeorneten denen Untenbenandten beay̋digten Landmeßern angewießen, von ihnen Verferdtiget, u. Unterschrieben wordten ... sondern auch in den apud Acta sub quae 217. original liegenden abris, augenscheinlich Zusehen, und den 25. gbris Ao. 1664