Ius Iustitiariorum oder das Gerichts Recht in den Städten, Aembtern und auf dem Lande
: Was dabey von denen Richtern, deren Assessoren und Schöppen, auch andern Iustitiarien fürnehmlich zu beobachten; Zu welches bessern Nachricht, der Städte und Dorffschafften alt und neuer Zustand, deren Unterscheid und besondere Rechte, ... beygefüget und kürtzlich abgefasset