Edict, wegen Anweisung des Holtzes, welches einige von Adel und andere Particuliers, vermöge der auf ihren Gütern haftenden Gerechtigkeit, aus Königl. Forsten erhalten, und wegen der, von denselben, in Ansehung des trockenen Feuer-Holtzes zu beobachtenden gewöhnlichen Holtz-Tage
: De Dato Berlin, den 11. Martii 1772.