Geschichtliche Darstellung und rechtliche Ausführung der bei dem Herzoglichen Hochpreislichen Hofgericht zu Tübingen anhängigen Rechtssache zwischen dem Stift Baknang, beklagten Appellanten, und der Gemeinde Schwaikheim, Klägerin, Appellatin, wegen eines nicht in Erfüllung gekommenen, oder wenigstens verjährten Vertrags-Rechts der Gemeinde, das Zehend-Stroh in einem geringen Preise zu erhalten