Edict, daß in Pommern, der Neumarck, denen Lebus- Beeskow- und Storckowischen Creysen, denen Vasallen und Eingesessenen, eine Fünfjährige Nachsicht, zur Wiederbezahlung ihrer Capitalien, verstattet, auch die unbezahlte Zinsen, bis zum Tag des geschlossenen Friedens, auf 3 1/2 pro Cent, herunter gesetzt worden
: De Dato Berlin, den 21sten April 1763.