Heimtückisches Handeln nach vorangegangener körperlicher Auseinandersetzung mit dem Tatopfer
: Urteil vom 23. Juli 2020, Az.: 3 StR 77/20 : Rechtsprechung - Strafrecht Bundesgerichtshof
Sie können Bookmarks mittels Listen verwalten, loggen Sie sich dafür bitte in Ihr SLUB Benutzerkonto ein.
Medientyp:
E-Artikel
Titel:
Heimtückisches Handeln nach vorangegangener körperlicher Auseinandersetzung mit dem Tatopfer
:
Urteil vom 23. Juli 2020, Az.: 3 StR 77/20 : Rechtsprechung - Strafrecht Bundesgerichtshof