• Medientyp: Buch; Hochschulschrift
  • Titel: Die Bedeutung "emotionaler Bindung" für die gesunde Entwicklung der kindlichen Persönlichkeit
  • Beteiligte: Teuteberg, Frank [VerfasserIn]
  • Erschienen: Hamburg: Kovač, 1998
  • Erschienen in: Schriftenreihe Studien zur Kindheits- und Jugendforschung ; 1800
  • Umfang: V, 264 S.; graph. Darst; 21 cm
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN: 3860648136
  • RVK-Notation: CQ 5000 : Entwicklung spezieller Verhaltensweisen und Funktionen
    CQ 5100 : Soziale und moralische Entwicklung
  • Schlagwörter: Kind > Psychische Entwicklung > Affektive Bindung
    Kind > Psychische Entwicklung > Affektive Bindung > Kindeswohl > Elterliche Sorge
  • Entstehung:
  • Hochschulschrift: Zugl.: Münster (Westfalen), Univ., Diss., 1998
  • Anmerkungen:
  • Beschreibung: Der Anstoß zu dieser Untersuchung ergab sich aus der bisher noch nicht hinreichend fundierten Operationalisierung des psychologischen Konstrukts und juristisch vorrangigen Zuordnungsmerkmals "emotionale Bindung" als quasi psychologische Dimension des "Kindeswohls" im Rahmen von Sorgerechtsentscheidungen nach Ehescheidungen und Trennungen am Familiengericht (ń1671 BGB). Inwieweit ist die vorrangige Gewichtung des Kriteriums "emotionale Bindung" bei Sorgerechtsentscheidungen wissenschaftlich zu rechtfertigen, d. h. wie wirkt sich diese psychologisch auf das "Wohl des Kindes" aus? Damit einhergehend muss auch der juristische Terminus "Kindeswohl" aus Sicht der Wissenschaft Psychologie hinreichend präzisiert werden. Für eine kindzentrierte und systemische Sorgerechtsentscheidung ist es notwendig, dass alle bestehenden Bindungen des Kindes im Familiensystem beziehungsqualitativ bewertet werden müssen und eine Sorgerechtsentscheidung von allen Beteiligten gemeinsam, insbesondere von beiden Elternteilen und den von Ehescheidung bzw. Trennung betroffenen Kindern, in einem geduldigen Konfliktlösungsprozess selbst erarbeitet wird. Gefragt ist hierbei im Dialog nicht zuletzt die moderierende Unterstützung eines familientherapeutisch geschulten Psychologen oder Mediators. Er muss als "Anwalt des Kindes" beraten und "das Wohl des Kindes schützen" (KJHG-SGB VIII, 1991).
  • Weitere Bestandsnachweise
    0 : Schriftenreihe Studien zur Kindheits- und Jugendforschung

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