Das Rechtschaffene Regenten-Gebeth, Sollte, Als Der Weyland Reichs-Frey-Hochwohlgebohrne Frey-Herr, Herr Ernst Ludwig von Gemmingen, auf Hornberg und Crumbach, [et]c. Ihro Hochfürstl. Durchl. des Regierenden Herrn Landgrafen zu Hessen-Darmstadt Hochbetrauter Geheimbder Rath und Staats-Ministre, auch Præses bey Hochfürstl. Regierungs- und Consistorial-Collegio zu Darmstadt, und Samt-Hof-Richter zu Marburg, Am 4. Decembr. 1743. nach, ... ausgestandener langwierigen auszehrenden Kranckheit, ... verschieden, und hierauf den 6.ten ejusdem zu Ihrer Grufft nach Fränckisch-Crumbach gebracht, und daselbst beygesetzet wurden, In einer Trauer-Rede über Psalm XXVII. v. 7-9. ... vorstellen, M. Johann Henrich Schüler, Pfarrer zu Fränckisch-Crumbach