Anweysung, Wie es an den Vier allgemeinen, Solennen Dank- Fast- Buuß- und Bättagen, Die inn dem itzt lauffenden 1711ten Jahr, Am I. Maj. XIX. Jun. XXIV. Jul. XXI. August. Inn den Herzogtümern Bremen und Verden, mit schuldigster Devotion zu begehen ist verordnet worden, Bey Verrichtung des offentlichen Gottesdienstes zu halten