• Medientyp: E-Book
  • Titel: Strafgesetzbuch : Leipziger Kommentar; Großkommentar / hrsg. von Heinrich Wilhelm Laufhütte
    Bd. 7, §§ 211 - 241a, Teilbd. 1, §§ 211-231 / Bearbeiter: Vor §§ 211 ff: Ruth Rissing-van Saan/Henning Rosenau; §§ 211-213: Ruth Rissing-van Saan/Georg Zimmermann; §§ 216, 217: Ruth Rissing-van Saan; §§ 218-219b: Perdita Kröger; §§ 221, 222, 229: Matthias Krüger; §§ 223-228: Anette Grünewald; §§ 230, 231: Andreas Popp; Sachregister: Christian Klie
  • Beteiligte: Rissing-van Saan, Ruth [MitwirkendeR]; Rosenau, Henning [MitwirkendeR]; Zimmermann, Georg [MitwirkendeR]; Kröger, Perdita [MitwirkendeR]; Krüger, Matthias [MitwirkendeR]; Grünewald, Anette [MitwirkendeR]; Popp, Andreas [MitwirkendeR]; Klie, Christian [MitwirkendeR]
  • Erschienen: Berlin: De Gruyter, 2019
    Online-Ausg.
  • Erschienen in: Strafgesetzbuch / hrsg. von Heinrich Wilhelm Laufhütte ... ; 7,1.2019
    Großkommentare der Praxis
  • Ausgabe: 12., neu bearbeitete Auflage, Stand der Bearbeitung: 15. September 2018
  • Umfang: Online-Ressource (LVIII, 798 Seiten)
  • Sprache: Deutsch
  • DOI: 10.1515/9783110262193
  • ISBN: 9783110262193; 9783110385328
  • Identifikator:
  • RVK-Notation: PH 2550 : Gesetzestexte, Kommentare
  • Schlagwörter: Kommentar
  • Art der Reproduktion: Online-Ausg.
  • Entstehung:
  • Anmerkungen:
  • Beschreibung: Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Abkürzungsverzeichnis -- Literaturverzeichnis -- BESONDERER TEIL -- Sechzehnter Abschnitt Straftaten gegen das Leben -- Vor §§ 211 ff Vorbemerkungen zu den Tötungsdelikten -- § 211 Mord -- § 212 Totschlag -- § 213 Minder schwerer Fall des Totschlags -- §§ 214, 215 (weggefallen) -- § 216 Tötung auf Verlangen -- § 217 Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung -- Vor §§ 218 Vorbemerkungen zum Schwangerschaftsabbruch -- § 218 Schwangerschaftsabbruch -- § 218a Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs -- § 218b Schwangerschaftsabbruch ohne ärztliche Feststellung; unrichtige ärztliche Feststellung -- § 218c Ärztliche Pflichtverletzung bei einem Schwangerschaftsabbruch -- § 219 Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage -- § 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft -- § 219b Inverkehrbringen von Mitteln zum Abbruch der Schwan -- § 221 Aussetzung -- § 222 Fahrlässige Tötung -- Siebzehnter Abschnitt. Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit -- Vor §§ 223 ff Vorbemerkungen zum Siebzehnten Abschnitt -- § 223 Körperverletzung -- § 224 Gefährliche Körperverletzung -- § 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen -- § 226 Schwere Körperverletzung -- § 226a Verstümmelung weiblicher Genitalien -- § 227 Körperverletzung mit Todesfolge -- § 228 Einwilligung -- § 229 Fahrlässige Körperverletzung -- § 230 Strafantrag -- § 231 Beteiligung an einer Schlägerei -- Sachregister

    Der "Leipziger Kommentar" bietet als der traditionelle Großkommentar zum Strafgesetzbuch die umfassendste Darstellung des geltenden Strafrechts. Sein hohes Ansehen beruht vor allem auf einer wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisorientierten Kommentierung, die nicht zuletzt durch hervorragende und namhafte Herausgeber und Autoren aus Praxis und Wissenschaft gewährleistet wird. Von der Entstehungsgeschichte bis zu Reformfragen, vom erstmals mit erläuterten Völkerstrafrecht, über rechtsvergleichende Darstellungen bis hin zur Erläuterung verwandter Gesetze und Gebiete wie der Kriminologie findet der Benutzer eine erschöpfende Darstellung und wissenschaftliche Aufbereitung der gesamten Materie. So bietet der Kommentar Hilfe zur Lösung auch entlegener Probleme, die in keinem anderen Werk Berücksichtigung finden. Er gibt den gegenwärtigen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege für die Lösung rechtlicher Streitfragen auf. Band 7 liegt in zwei Teilbänden vor. In diesem Teil 1 sind die Vorschriften des Sechzehnten und Siebzehnten Abschnitts des Besonderen Teils des StGB kommentiert (§ 211 bis § 231 StGB). Die Tatbestände "Mord" und "Totschlag" (§ 211 StGB und § 212 StGB) und die Androhung der lebenslangen Freiheitsstrafe sind zentrale Regelungen für das gesamte Strafensystem des StGB. Sie waren in den letzten Jahren erneut Gegenstand intensiver Reformdiskussionen und -bemühungen. Der seit dem 10.12.2015 geltende § 217 StGB stellt erstmals die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe und damit einen Ausschnitt der sonst straflosen Beihilfe zum Suizid. § 217 StGB war von Anfang an umstritten und ist immer noch Gegenstand kontroverser Diskussionen in Wissenschaft und Öffentlichkeit