• Medientyp: Bericht; E-Book
  • Titel: Kurzbeurteilung der geplanten GKV-Finanzierungsreform
  • Beteiligte: Fichte, Damian [VerfasserIn]
  • Erschienen: Berlin: DSi - Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler, 2014
  • Sprache: Deutsch
  • Entstehung:
  • Anmerkungen: Diese Datenquelle enthält auch Bestandsnachweise, die nicht zu einem Volltext führen.
  • Beschreibung: [Fazit und Empfehlungen] Die geplanten Änderungen des Finanzierungssystems bergen Licht und Schatten. Aufgrund der Ersetzung einkommensunabhängiger durch einkommensbezogene Zusatzbeiträge wird die Finanzierung der GKV ungerechter. Künftig werden Versicherte mit höheren Einkommen tendenziell stärker zusätzlich belastet als Versicherte mit geringen Einkommen. Dies widerspricht dem Äquivalenzprinzip. Auf der anderen Seite wird das neue Finanzierungssystem vor allem wegen des Wegfalls des bürokratischen Sozialausgleichs einfacher. Die Folgen für den Krankenkassenwettbewerb sind derzeit schwer abschätzbar. Schließlich ist gemäß der neuen Finanzplanung des Bundes für 2015 eine weitere Kürzung des Bundeszuschusses zur GKV geplant. Damit greift der Bund erneut auf die Rücklagen des Gesundheitsfonds zu und führt sie zweckwidrig seinem Haushalt zu. Um die Finanzierung der GKV künftig auf eine verlässliche Basis zu stellen, sollten gesetzliche Regelbindungen eingeführt werden. So sollten die Bundeszuweisungen an die GKV nach den Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen bemessen werden, um eine sachgerechte Finanzierung von versicherungsfremden und versicherungsgemäßen Leistungen sicherzustellen. Hierzu ist es notwendig, die Zweckbindung gesetzlich zu fixieren und den Katalog der versicherungs-fremden Leistungen eindeutig zu definieren. Des Weiteren sollte die Rücklage des Gesundheitsfonds nur zum Ausgleich unterjähriger Einnahmeschwankungen eingesetzt werden dürfen. Sie ist deshalb auf etwa 0,2 Monatsausgaben der GKV zu begrenzen. Auch die Reserven der Krankenkassen sollten auf maximal eine Monatsausgabe begrenzt werden. Überschüssige Mittel wären an die Beitragszahler auszuschütten. Dadurch könnten spürbare Beitragsentlastungen erreicht werden.
  • Zugangsstatus: Freier Zugang