• Medientyp: E-Artikel
  • Titel: Beatmungsmedizin – das Wichtigste aus 4 aktuellen Leitlinien
  • Beteiligte: Schönhofer, Bernd
  • Erschienen: Georg Thieme Verlag KG, 2018
  • Erschienen in: DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift
  • Sprache: Deutsch
  • DOI: 10.1055/a-0555-5979
  • ISSN: 1439-4413; 0012-0472
  • Schlagwörter: General Medicine
  • Entstehung:
  • Anmerkungen:
  • Beschreibung: <jats:title>Was ist neu?</jats:title><jats:p> S2k-Leitlinie: Außerklinische Beatmung Eine außerklinische nicht invasive Beatmung (NIV) nach akuter respiratorischer Azidose bei zugrundeliegender COPD sollte erst dann begonnen werden, wenn die Hyperkapnie auch 2 – 4 Wochen nach dem akuten Ereignis noch persistiert. Bevor die invasive außerklinische Beatmung wegen Weaningversagen initiiert wird, soll das erfolglose Weaning von einem in Beatmung und Weaning erfahrenen Arzt – idealerweise aus einem Weaningzentrum – festgestellt oder mindestens konsiliarisch geprüft werden. Wird ein Patient ohne vorherige Betreuung in einem Beatmungszentrum in die invasive außerklinische Beatmung entlassen, sollte zeitnah (maximal nach 3 Monaten) ein Experte aus einem Beatmungszentrum hinzugezogen werden. Alternativ kann eine Überprüfung des Weaningpotenzials und der außerklinischen Versorgungssituation durch einen ermächtigten/niedergelassenen Arzt mit Beatmungsexpertise in Rücksprache mit einem solchen Zentrum erfolgen.</jats:p><jats:p> S3-Leitlinie: Invasive Beatmung und Einsatz extrakorporaler Verfahren bei akuter respiratorischer Insuffizienz Wenn trotz konsequenter Anwendung der oben empfohlenen Maßnahmen eine Befundverschlechterung eintritt, wird empfohlen ein regionales ARDS/ECMO- Zentrum zu kontaktieren. Angehörige und Patienten sollten über Langzeitfolgen der invasiven Beatmung informiert werden.</jats:p><jats:p> S2k-Leitlinie: Prolongiertes Weaning Zunehmende Bedeutung erhält darüber hinaus die umfassende Prozessorganisation in der Versorgung von Patienten im prolongierten Weaning unter besonderer Berücksichtigung der erforderlichen interdisziplinären Versorgungskette. Hierbei kommt den Weaningzentren, der neurologischen und pneumologischen Frührehabilitation, sowie der professionellen Überleitung der Patienten in eine außerklinische Beatmung ein hoher Stellenwert zu.</jats:p><jats:p> S3-Leitlinie: NIV bei akuter respiratorischer Insuffizienz Bei hypoxämischer ARI sollte NIV allenfalls in einem milden Stadium des ARDS und bei ausgewählten Patienten ohne oder mit nur geringgradigen zusätzlichen Organversagen eingesetzt werden. Der Einsatz von NIV sollte spezialisierten Zentren mit großer Erfahrung im Einsatz der NIV vorbehalten bleiben und ausschließlich unter kontinuierlichem Monitoring und ständiger Intubationsbereitschaft erfolgen.</jats:p>