• Medientyp: E-Artikel
  • Titel: Leitliniengerechte Verordnung von krankheitsmodifizierenden Arzneimitteln bei Patienten mit rheumatoider Arthritis – eine Analyse auf Basis von GKV-Routinedaten
  • Beteiligte: Neubauer, Sarah; Zeidler, Henning; Linder, Roland; Zeidler, Jan
  • Erschienen: Georg Thieme Verlag KG, 2019
  • Erschienen in: DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift
  • Sprache: Deutsch
  • DOI: 10.1055/a-0759-5202
  • ISSN: 0012-0472; 1439-4413
  • Schlagwörter: General Medicine
  • Entstehung:
  • Anmerkungen:
  • Beschreibung: <jats:title>Zusammenfassung</jats:title><jats:p> Hintergrund Mit Einführung der Biologika hat sich die Therapie der rheumatoiden Arthritis (RA) hinsichtlich der Wirksamkeit und Kosten grundlegend gewandelt. Ziel dieser Studie ist es, die der S1-Leitlinie der DGRh entsprechende Versorgung von RA-Patienten mit krankheitsmodifizierenden Medikamenten (disease-modifying anti-rheumatic drugs; DMARDs) anhand von Routinedaten der gesetzlichen Krankenversicherung zu analysieren.</jats:p><jats:p> Methodik Die Abrechnungsdaten der Techniker Krankenkasse wurden retrospektiv für die Jahre 2011 – 2014 analysiert. Im Rahmen von Subgruppenanalysen wurden Verschreibungs- und Versorgungsunterschiede einzelner in der Leitlinie empfohlener Wirkstoffe wie konventionelle DMARDs und Biologika analysiert.</jats:p><jats:p> Ergebnisse Die Studienpopulation umfasste 55 538 RA-Patienten (29,7 % inzidente, 70,3 % prävalente; 22,3 % M05: Seropositive chronische Polyarthritis, 77,7 % M06: Sonstige chronische Polyarthritis). Lediglich 21 616 Versicherte (38,9 %) bekamen mindestens einmal innerhalb eines Jahres nach der Erstdiagnose ein in der Leitlinie empfohlenes konventionelles DMARD oder Biologikum verordnet. Bei den inzidenten Patienten lag die Versorgungsquote mit krankheitsmodifizierenden Medikamenten unterhalb der prävalenten Patienten (31,5 vs. 42,1 %). 60,9 % der M05-Patienten und nur 29,7 % der M06-Patienten erhielten einen Einzelwirkstoff nach Index-Diagnose. Wenn ein Basistherapeutikum verordnet wurde, dann wurde dies durchschnittlich innerhalb eines Quartals nach Erstdiagnose verschrieben. Die führende Rolle in der Verschreibung von Basistherapeutika für die Indexmedikation übernimmt der Rheumatologe. Dennoch zeigte sich, dass nur 68,3 % der Patienten mindestens einmal innerhalb eines Jahres nach der Erstdiagnose einen rheumatologisch tätigen Facharzt konsultierten.</jats:p><jats:p> Schlussfolgerung Mittels einer großen Stichprobe konnten Unterschiede in der leitliniengerechten Verordnung von krankheitsmodifizierenden Arzneimitteln für verschiedene Subgruppen sowie eine Unterversorgung bei nicht vom internistischen Rheumatologen behandelten Patienten aufgezeigt werden.</jats:p>