Effekte von Kooperationen auf die gesundheitliche Versorgung nach
häuslicher und sexualisierter Gewalt in Hessen und deren Auswirkungen
auf die Umsetzung der Istanbul-Konvention
Sie können Bookmarks mittels Listen verwalten, loggen Sie sich dafür bitte in Ihr SLUB Benutzerkonto ein.
Medientyp:
E-Artikel
Titel:
Effekte von Kooperationen auf die gesundheitliche Versorgung nach
häuslicher und sexualisierter Gewalt in Hessen und deren Auswirkungen
auf die Umsetzung der Istanbul-Konvention
Beschreibung:
<jats:title>Zusammenfassung</jats:title><jats:p>
Hintergrund Häusliche und sexuelle Gewalt stellt ein zentrales
Risiko für die Gesundheit von Frauen dar. Die Istanbul-Konvention zur
Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und
häuslicher Gewalt stellt auch an die gesundheitliche Versorgung neue
Anforderungen. Für eine adäquate Versorgung von Betroffenen ist
die Zusammenarbeit zwischen den an der Versorgung beteiligten Stellen sehr
wichtig. Bisher fehlen jedoch Übersichten über Arbeitsweisen und
Vernetzungsformen im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Versorgung nach
Gewalt.</jats:p><jats:p>
Methode Es wurden 34 leitfadengestützte Experteninterviews mit
Gesundheitsfachkräften in Kliniken und anderen Einrichtungen des
Gesundheitswesens, Mitarbeiter*innen in Schutzambulanzen und
Beratungsstellen, Frauenbeauftragten sowie Koordinierungsstellen
geführt. Die Interviews wurden mit der Qualitativen Inhaltsanalyse
ausgewertet.</jats:p><jats:p>
Ergebnisse Eine kontinuierliche und strukturierte Zusammenarbeit zwischen
den verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens und weiteren Akteuren in
Hessen in Bezug auf das Thema Gewalt fehlt bisher. Es existieren in Hessen
Angebote, die auf die gesundheitliche Versorgung nach sexueller und/oder
häuslicher Gewalt spezialisiert sind. Eine Zusammenarbeit findet
allerdings im Gesundheitswesen meistens nur anlassbezogen statt. Im Rahmen der
regionalen Runden Tische gegen häusliche Gewalt gibt es keine
Gesundheitsfachkräfte als feste Teilnehmer*innen.</jats:p><jats:p>
Schlussfolgerung Eine adäquate gesundheitliche Versorgung nach
häuslicher und sexueller Gewalt kann für Betroffene nicht
gewährleistet werden. Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die
allein für die gesundheitliche Versorgung nach Gewalt zuständig
ist, könnte die verschiedenen Akteure zusammenbringen und eine
kontinuierliche Arbeit an der Thematik gewährleisten.</jats:p>