• Medientyp: E-Artikel
  • Titel: Effekte von Kooperationen auf die gesundheitliche Versorgung nach häuslicher und sexualisierter Gewalt in Hessen und deren Auswirkungen auf die Umsetzung der Istanbul-Konvention
  • Beteiligte: Haneck, Stefanie; Hahn, Daphne
  • Erschienen: Georg Thieme Verlag KG, 2023
  • Erschienen in: Das Gesundheitswesen
  • Sprache: Deutsch
  • DOI: 10.1055/a-1955-9895
  • ISSN: 0941-3790; 1439-4421
  • Schlagwörter: Public Health, Environmental and Occupational Health
  • Entstehung:
  • Anmerkungen:
  • Beschreibung: <jats:title>Zusammenfassung</jats:title><jats:p> Hintergrund Häusliche und sexuelle Gewalt stellt ein zentrales Risiko für die Gesundheit von Frauen dar. Die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt stellt auch an die gesundheitliche Versorgung neue Anforderungen. Für eine adäquate Versorgung von Betroffenen ist die Zusammenarbeit zwischen den an der Versorgung beteiligten Stellen sehr wichtig. Bisher fehlen jedoch Übersichten über Arbeitsweisen und Vernetzungsformen im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Versorgung nach Gewalt.</jats:p><jats:p> Methode Es wurden 34 leitfadengestützte Experteninterviews mit Gesundheitsfachkräften in Kliniken und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens, Mitarbeiter*innen in Schutzambulanzen und Beratungsstellen, Frauenbeauftragten sowie Koordinierungsstellen geführt. Die Interviews wurden mit der Qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet.</jats:p><jats:p> Ergebnisse Eine kontinuierliche und strukturierte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens und weiteren Akteuren in Hessen in Bezug auf das Thema Gewalt fehlt bisher. Es existieren in Hessen Angebote, die auf die gesundheitliche Versorgung nach sexueller und/oder häuslicher Gewalt spezialisiert sind. Eine Zusammenarbeit findet allerdings im Gesundheitswesen meistens nur anlassbezogen statt. Im Rahmen der regionalen Runden Tische gegen häusliche Gewalt gibt es keine Gesundheitsfachkräfte als feste Teilnehmer*innen.</jats:p><jats:p> Schlussfolgerung Eine adäquate gesundheitliche Versorgung nach häuslicher und sexueller Gewalt kann für Betroffene nicht gewährleistet werden. Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die allein für die gesundheitliche Versorgung nach Gewalt zuständig ist, könnte die verschiedenen Akteure zusammenbringen und eine kontinuierliche Arbeit an der Thematik gewährleisten.</jats:p>