• Medientyp: E-Book
  • Titel: Prävention trotz Haushaltssicherung? Haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen für vorbeugende Sozialpolitik bei überschuldeten Kommunen in NRW
  • Weitere Titel: Social Investment and overindebted municipalities: How to overcome obstacles of budget-related municipal law - the situation of local authorities in the German state of North Rhine-Westphalia
  • Beteiligte: Rixen, Stephan [VerfasserIn]
  • Körperschaft:
  • Erschienen: Düsseldorf, 2019
  • Erschienen in: FGW-Studie Vorbeugende Sozialpolitik ; Bd. 20
  • Umfang: 44 S.
  • Sprache: Deutsch
  • Identifikator:
  • Schlagwörter: Gemeindehaushalt ; öffentlicher Haushalt ; Haushaltsrecht ; Rahmenbedingung ; Verschuldung ; Kommunalrecht ; Aufsichtsbehörde ; Sozialpolitik ; Prävention ; Nordrhein-Westfalen ; Bundesrepublik Deutschland ; Haushaltssicherung ; vorbeugende Sozialpolitik
  • Entstehung:
  • Anmerkungen: Veröffentlichungsversion
    begutachtet
  • Beschreibung: Konzepte vorbeugender Sozialpolitik werden auf kommunaler Ebene (etwa in der Kinder- und Jugendhilfe) immer wichtiger. Ob bzw. inwieweit ein sozialinvestiver Ansatz kommunalhausrechtlich realisierbar ist - insbesondere, wenn sich eine Kommune in der Haushaltssicherung bzw. -sanierung befindet -, ist bislang nicht hinreichend geklärt. Sozialinvestive Maßnahmen vorbeugender Sozialpolitik betreffen in erster Linie die sog. freiwilligen (Selbstverwaltungs-)Aufgaben. Freiwillige Leistungen dürfen auch unter den Bedingungen der Haushaltssicherung bzw. -sanierung erbracht werden. Die Aufsichtsbehörde darf der Gemeinde nicht alternativlos vorschreiben, freiwillige Aufgaben generell auf ein Mindestmaß abzusenken oder sie vollständig einzustellen. Die Gemeinde entscheidet durch ihre demokratisch gewählten Organe, ob bzw. inwieweit die Reduzierung freiwilliger Leistungen notwendig ist. Insoweit hat die Gemeinde einen Gestaltungsspielraum. Der Umfang des Gestaltungsspielraums wird wesentlich durch das kommunalrechtliche Gebot der nachhaltigen Gewährleistung des gemeindlichen Wohls bestimmt, ferner durch das von der Aufsichtsbehörde zu beachtende Prinzip gemeindefreundlichen Verhaltens. Gemeindefreundlich ist nur eine Kommunalaufsicht, die die Begriffe und Bewertungsmaßstäbe des Kommunalhaushaltsrechts auf das Konzept der Sozialinvestitionen abstimmt.
  • Zugangsstatus: Freier Zugang
  • Rechte-/Nutzungshinweise: Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung (CC BY-NC-ND)