Nachdem der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Friedrich August, Hertzog zu Sachßen ... wegen Rettung derer im Wasser, oder sonst verunglückten und für todt geachteten Personen, ein Mandat ergehen zu lassen ... befunden
: [Geben auf dem Chur-Fürstl. Sächßl. Schloß Ortenburg zu Budißin, den 8. Decembr. 1773.]