Ihrer Königl. Maj. in Pohlen, [et]c. als Chur-Fürstens zu Sachsen [et]c. [et]c. Mandat, Die Annehmung derer Bayerischen, Würtembergischen und Bayreuthischen Acht-Groschen-Stücken, auch gantzen und halben Batzen betreffend
: Ergangen De Dato Dreßden, den 3. Julii 1751.