Die gantze Jurisprudenz Teutsch, kurtz und gut
: In III. Theilen abgefasset; Als I. Eine gründliche Anweisung zur heutigen Praxi ... II. Ein Vorrath auserlesener Casuum, Observationum, Praeiudicialium ... III. Alle Land-übliche Gewohnheiten, Privilegia und Rechte derer in Dörffern und Flecken wohnenden Unterthanen; Denen neu angehenden Practicis, als auch iedweden, deme die Rechte nicht kundig, ... Nebst nöthigen Registern ans Licht gestellet