Project des Codicis Fridericiani Marchici, oder, eine nach Sr. Königl. Majestät von Preussen Selbst vorgeschriebenen Plan entworffene Cammer-Gerichts-Ordnung, nach welcher alle Processe in einem Jahr durch drey Instantzen zum Ende gebracht werden sollen und müssen
: Nebst dem Project einer Sportul- und Tribunals-Ordnung, wie auch eines eines Pupillen-Collegii
- [Neue, verbesserte, und mit den neuesten Königl. Verordnungen vermehrte Auflage]