Wir Friderich, von Gottes Gnaden, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Römischen Reichs Ertz-Cammerer und Churfürst, zu Magdeburg, Cleve, Jülich, Berge, Stettin, Pommern, der Cassuben, und Wenden, auch in Schlesien, zu Crossen Hertzog ... Entbieten allen ... Unseren allergnädigsten Gruß, und achten unnöhtig, ... vorzustellen ... welchergestalt Wir ... Uns in eine Stärckere, und zureichende Krieges-Verfassung ... zusetzen gemüssiget befunden, und wie dahero ein ansehnliches ... Quantum darzu erfordert werde ... zu welchem Ende dan, verschiedene Beyhülffs-Mittel zwarten in Vorschlag gebracht, aber dennoch keines ausgefunden werden mögen ... als ein subsidium extraordinarium der Kopffsteuren, oder des in einigen Provincien so genanten Kopfschosses
: [So geschehen und gegeben zu Oranienburg/ den 25. Aug. Anno. 1701.]