Otto, Heinrich Jacob
[Sonstige Person, Familie und Körperschaft]
General-Abris über die Länderey, so Vor Nord-Hausen gelegen und zur Graffschaft Hohenstein gehöret
: und sind die Grantzen daselbst durch den Konigl. Preuss. Ober-Förster Von Mitzschefahl, und den alten Schultzen Rebelung zu Heszerode angewiesen wie die Alten Lehn-Briefe de anno 1480 lauten
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Medientyp:
Blatt;
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Titel:
General-Abris über die Länderey, so Vor Nord-Hausen gelegen und zur Graffschaft Hohenstein gehöret
:
und sind die Grantzen daselbst durch den Konigl. Preuss. Ober-Förster Von Mitzschefahl, und den alten Schultzen Rebelung zu Heszerode angewiesen wie die Alten Lehn-Briefe de anno 1480 lauten
/ H. I. Otto fc
Anmerkungen:
Maßstab in graph. Form (Reinlandische Ruthen). - E oben. - Mit Erl
Dieses Blatt ist auch enthalten in: Deductio juris Sr. Kgl. Maj. in Preußen als Fürsten zu Halberstadt contra Reichs-Stadt Nordhausen wegen Grenzstreitigkeiten, ratione territorii der Werther-Helmen-Fluhr und ... Juris an die Probstey ... in dero Vorstadt, dem sogenandten Altendorff .... - [S.l.], 1710