• Medientyp: E-Book; Hochschulschrift
  • Titel: Personale Gleichheit : der Grundsatz der Gleichbehandlung im Zivilrecht
  • Enthält: 1. Teil: Gleichheit als klassisches Thema des Privatrechts; 2 Gleichheit als Leitbegriff des Privatrechts seit 1800; I. Gleiche Rechtsfähigkeit jeder Person; 1. Gleichheit an „ursprünglichen" Rechten im jüngeren Naturrecht; 2. Die Neukonzeption der bürgerlichen Gesellschaft; 3. Gleichheit im Privatrecht - Orientierungsversuche; a) Die Trennung von Privatrecht und öffentlichem Recht; b) Systeme der Freiheit: formelle Gleichheit vs. „gänzlicher Gleichheit"; c) Systeme der Gleichheit: Jakob Friedrich Fries (1773-1843); 4. Allgemeine Rechtsfähigkeit als Konzeption gleicher rechtlicher Freiheit
    a) Die Rechtsfähigkeit als Grundbegriff des Privatrechtsb) Der Vorreiter: Das galizische Bürgerliche Gesetzbuch (GBGB) v. 1798; c) Ein Siegeszug im 19. Jahrhundert; II. Die Frau auf der „Verlustliste personaler Rechtsgleichheit"; 1. „Gebrochene Gleichheit" im Eherecht des BGB; a) Ungleichbehandlung der Ehefrau im BGB v. 1896; b) Eine zwiespältige Würdigung - Fortschritt und Beschränkung von Freiheiten zugleich; 2. Brüchige Rechtfertigungsstrategien der Ungleichbehandlung; a) Verteidigungsstrategien am Beispiel Gottlieb Plancks; b) „…denn die Frau ist auch ein Mensch"
    c) Die „hinkende" Gleichheit als Prinzip des einfachen RechtsIII. Paradoxien der formalen Rechtsgleichheit; 1. Der Zusammenhang von Rechtsgleichheit und tatsächlichen Ungleichheiten; 2. „Die Abstraction des Rechts von der Individualität des Menschen"; 3. Ein zweites Gleichheitsproblem; 3 Entstehung, Scheitern und Wiederkehr des modernen Nichtdiskriminierungsrechts; I. „The negro race had been doomed to slavery"; 1. Das gebrochene Versprechen der Gleicheit in der Declaration of Independence; 2. Die Verankerung der Sklaverei in der Verfassung von 1787; a) Sklavenhandel
    b) Fortdauer des Statusverhältnisses beim Aufenthaltswechsel des Staates?(1) Ein ungeklärtes Thema; (2) Schutzpflicht zugunsten des Masters eines flüchtigen Sklaven; (3) Sonstiger Aufenthaltswechsel von Sklaven und Schwarzen; c) Property oder Person?; 3. Rassistische Legitimationsstrategien ab 1800; a) Die Beschränkung der Sklaverei auf Schwarze; b) Die freiheitsrechlichen Beeinträchtigungen freier Schwarzer; 4. Fallstudie: Thomas R.R. Cobbs Inquiry into the Law of Negro Slavery; a) Sklaverei als soziale Institution; b) Sklaverei als moralische Anstalt zur Verbesserung der Schwarzen
    II. Exkurs: Sklaverei als Rechtsproblem in Deutschland1. Von der Rechtsgeschichte eines erkauften Mohren (1780) zum letzten Sklavenprozess in Deutschland (1854); 2. Die Sklaverei als Thema im jüngeren Naturrecht; III. Aufstieg und Fall des Nichtdiskriminierungsrechts im 19. Jahrhundert; 1. Die Wiederentdeckung des Gleichheitsversprechens der Unabhängigkeitserklärung; 2. Die Reconstruction Amendments und die Civil Rights Acts von 1866, 1870 und 1871; a) „The one pervading purpose: the freedom of the slave race"; (1) Amendment XIII; (2) Civil Rights Act 1866; (3) Amendment XIV; (4) Amendment XV
    (5) Gleiche Freiheit durch Recht
  • Beteiligte: Grünberger, Michael [VerfasserIn]
  • Körperschaft: Universität zu Köln
  • Erschienen: Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, [2013]
  • Erschienen in: Neue Schriften zum Zivilrecht ; 1
    Zivilrecht
  • Ausgabe: 1. Auflage
  • Umfang: 1 Online-Ressource (1124 Seiten)
  • Sprache: Deutsch
  • DOI: 10.5771/9783845248462
  • ISBN: 9783845248462
  • Identifikator:
  • RVK-Notation: PD 2880 : Komplexe Untersuchungen, Querschnittsfragen zum gesamten Bürgerlichen Recht und zum Privatrecht; allgemeine Rechtsprinzipien des Privatrechts
  • Schlagwörter: Deutschland > Privatrecht > Gleichbehandlungsgrundsatz > Diskriminierungsverbot > Rechtfertigungsgrund
  • Entstehung:
  • Hochschulschrift: Habilitationsschrift, Universität zu Köln, 2011
  • Anmerkungen:
  • Beschreibung: Das geltende Recht kennt zahlreiche Gleichbehandlungspflichten und Diskriminierungsverbote privater Akteure. Sie werden traditionell als „Ausnahmen“ verstanden, mit denen die Privatautonomie unangemessen einschränkt werde. Der Autor hinterfragt die historischen, vergleichenden und theoretischen Annahmen dieser Konzeption und plädiert für einen neuen Ansatz, der auf der sozialen Erwartung privater Akteure beruht, nicht ohne sachliche Gründe ungleich zu behandeln. Das Recht schützt diese Erwartung, indem der von einer Ungleichbehandlung betroffene Akteur vom anderen eine Rechtfertigung verlangen kann. Damit löst sich das Modell von abstrakten Prinzipienkollisionen und verortet den Konflikt in den jeweils unterschiedlichen Kontexten der betroffenen Autonomiebereiche. Mit der Auslegung der Gleichbehandlung wird diese methodisch so strukturiert, dass die jeweiligen Auswirkungen der Ungleichbehandlung vom Betroffenen sichtbar gemacht werden können. Beiden Parteien steht erst dann die Möglichkeit offen, die Ungleichbehandlung und ihre Rechtfertigungsgründe in einem rechtlichen Diskurs zu thematisieren. Zentraler Baustein der Neukonzeption ist ein situationsadäquates Rechtfertigungskontinuum, dessen Spanne von den auf „Null“ reduzierten Rechtfertigungsanforderungen bis zu den auf „Null“ reduzierten Rechtfertigungsgründen reicht.
  • Zugangsstatus: Freier Zugang
  • Rechte-/Nutzungshinweise: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC BY-SA)