Problema Publicum. Ob eine Appellations-Sache, bey denen Höchsten Reichs-Berichten, durch ein blosses Schreiben um Bericht, vor anhängig und dieses so kräfftig anzusehen, daß beym Unter-Richter darinn nichts weiter vorzunehmen, und ob wäre zugleich inhibiret, das Verfahren vor revocabel zu halten sey?
: Als man darnach ohn Anstoß sich zu richten, und dabey verhalten möge, damit nicht unnütze Handlungen betrieben werden